Entwicklungssatzung Titz Nr. SP 3, Ortslage Spiel
Ziel der Planung ist es, die Innenbereichssatzung zu erweitern. Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung "einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechen geprägt ist". Daher ist die 2. Änderung der Innenbereichssatzung als Entwicklungssatzung erforderlich.
Ansprechperson
- Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail: jens.simon@titz.de
- Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail: michael.biermanns@titz.de
Verfahrensschritte
- 10.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.03.2021 - 16.04.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge