Landgemeinde Titz

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Flächennutzungsplan 23

Der Verwaltung wurde dargestellt, dass eine landwirtschaftliche Nutzung der durch die nach Süden hin verlegten BAB A 44 deutlich verkürzten Flurstücke durch die Größe der landwirt-
schaftlichen Nutzfahrzeuge erschwert sei. Um diese Flächen einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen, kommt eine Nutzung durch einen Solarpark in Betracht, welcher zudem einen entsprechenden Anteil an Bepflanzung aufweisen soll, was der Biodiversität förderlich sein würde und zudem einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten wird.

Durch einen Solarpark könnten die regenerative Energieerzeugung gestärkt und die lokale CO2- Bilanz entsprechend verbessert werden. Des Weiteren stellen regenerative Energien, darunter
auch die Sonnenenergie, eine Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe dar. Zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens ist ein Ausbau der re-
generativen Energien erstrebenswert und, obwohl die Landgemeinde bereits deutlich über den geforderten zwei Prozent der Flächenbereitstellung für regenerativen Energien liegt, könnte mit diesem Solarpark das Engagement der Landgemeinde weiter bekräftigt werden.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 16.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.10.2021 - 10.11.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 23.12.2022 - 03.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Unterlagen frühzeitige Beteiligung

Unterlagen Offenlage