Landgemeinde Titz

zurück

Flächennutzungsplan 27

Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Baugebiets durch die Änderung des Flächennutzungsplans. Ein weiteres Planungsziel ist die Schaffung eines attraktiven Wohnflächenangebotes für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und die Errichtung einer Kindertagesstätte. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrands sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungsstrukturen.

Die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Titz Nr. 44 erfolgen im Parallelverfahren.

Ansprechperson

  • Frau Annika Vetter, Telefon: 02463 / 9954 - 220, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 07.12.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.06.2024 - 02.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge