Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines attraktiven Wohnflächenangebotes und die Errichtung einer Kindertagesstätte für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse, der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrands sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungsstrukturen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Titz Nr. 44 und der 27. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im Parallelverfahren.