Der Eigentümer des Capitelshofes in der Ortschaft Opherten beabsichtigt, eine Pferdebewegungshalle zu errichten. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz stellt für den Änderungsbereich landwirtschaftliche Flächen beziehungsweise Waldflächen dar. Tatsächlich ist auf der Fläche kein Wald vorhanden. Da das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, ist für den Neubau der Halle die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Pferdebewegungshalle notwendig. Zurzeit wird die Plangebietsfläche als Pferdeweide genutzt. Im Übrigen wird auf die beigefügte Planzeichnung mit Begründung verwiesen.
Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes ist städtebaulich vertretbar, da die Lage des Plangebietes sich aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Capitelshof sowie der Einbindung in die vorhandene geschlossene Dorfstruktur gut anbietet.