Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr. 20-2, Ortslage Jackerath

Ziel der Planung ist es, nachdem durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 die rechtlichen Grundlagen für Wohnnutzungen im Verfahrensgebiet geschaffen wurden, im südlichen Bereich des Planungsgebiets betreutes bzw. barrierefreies Wohnen zu realisieren. Hierzu soll nunmehr die GRZ angehoben werden, um eine optimale Bebaubarkeit des Grundstücks zu ermöglichen und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse zu erhöhen. Im Zuge der planerischen Gleichbehandlung soll den übrigen Grundstücken ebenfalls eine bessere Bebaubarkeit ermöglicht werden, ohne die ursprüngliche Plankonzeption aus den Augen zu verlieren; insofern wird vorgeschlagen, bei den im Westen und Osten liegenden Grundstücken ebenfalls die Geschossigkeit anzupassen. Im Norden des Plangebiets sollen darüber hinaus Mehrfamilienhäuser mit maximal acht Wohneinheiten ermöglicht werden, was ebenfalls, wie die vorgenannte Änderung auch, dem Ziel der Nachverdichtung dient. Damit einhergehend soll eine Anpassung der Baufenster sowie der First- und Traufhöhen erfolgen. Die Änderung des Bebauungsplanes kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (s. Punkt 1.4 der Begründung). Es ist beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen.

Ansprechperson

  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:
  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 05.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.11.2020 - 04.12.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.05.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.05.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge