Ziel und Zweck der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Hasselsweiler (Ergänzungssatzung) ist es, auf der Basis eines entsprechenden Ratsbeschlusses, die Überprüfung und Änderung der Abrundungssatzung für die Ortschaft Hasselsweiler vor-zunehmen. Für die Ortschaft wurden, die sich aus Sicht des Ortsvorstehers, der Öffent-lichkeit und der Verwaltung potenziell geeignete Flächen hinsichtlich ihres Entwicklungs-potenzials für die Aufnahme in den Innenbereich durch das Planungsbüro VDH Projekt-management GmbH untersucht und hierzu eine Einschätzung gegeben.
Im Rahmen des vorgenannten Verfahrens wurden für die Ortschaft Hasselsweiler konkret 13 Prüfflächen identifiziert und untersucht, welche hieraufhin vom Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH bewertet wurden. Im Nachgang zur Vorstellung der Prüfflä-chen war es zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens für verschiedene Prüfflächen er-forderlich, u.a. eine Artenschutzprüfung II (ASP II) durchzuführen. Das Planungsbüro hat nunmehr die erforderlichen Verfahrensunterlagen für die Änderung der Abrundungssat-zung (Einbeziehungssatzung und Klarstellungssatzung) der Ortslage Hasselsweiler fertig-gestellt und der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Aus der Einschätzung der VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am 27. November 2019 vorbera-ten sowie vorgestellt und im Rahmen der Ratssitzung am 5. Dezember 2019 zur Kenntnis genommen wurde, sind die Flächen, welche im Rahmen einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4. Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bereits Innenbereichsqualität besitzen, in der als Anlage beiliegenden Klarstellungssatzung für die Ortschaft Hasselsweiler aufge-nommen worden, so dass die Verwaltung vorschlägt, diese als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen.
Für die sich aus der seinerzeitigen Einschätzung und der nunmehr fertiggestellten Arten-schutzprüfung II ergebenden Flächen, die sich für die Aufnahme in den Innenbereich eig-nen, wurden die entsprechenden Verfahrensunterlagen zur Durchführung einer Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB fertiggestellt und der Sitzungs-vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt hier vor, die Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB durchzuführen.