Innenbereichssatzung Titz Nr. KA 3, Ortslage Kalrath
Ziel der Planung ist es, die Innenbereichssatzung zu erweitern. Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde Titz durch Satzung "einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauter Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind". Daher ist die 2. Änderung der Innenbereichssatzung als Einbeziehungssatzung erforderlich.
Ansprechperson
- Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail: jens.simon@titz.de
- Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail: michael.biermanns@titz.de
Verfahrensschritte
- 10.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.01.2021 - 26.02.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.09.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Anhänge