Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr. 33, Ortslage Titz

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans Titz Nr. 33 - Ortslage Titz - gelegen im Bereich der Mörikestraße ist es, folgende Punkte anzupassen:

Die Gemeinde Titz ist eine Flächengemeinde, deren Siedlungsschwerpunkte sich auf mehrere Ortsteile verteilen. Insgesamt verzeichnet die Gemeinde in letzter Zeit eine erhöhte Dynamik in der Siedlungsentwicklung. Insbesondere die Wohnbaulandnachfrage ist derzeit sehr hoch, nicht nur in Titz selbst, sondern auch in den umliegenden Ortsteilen. Die Ge-meinde ist gekennzeichnet durch die recht ruhige ländliche Lage, mit gewachsenen kleinen Orten in alter Kulturlandschaft. Fast ein Drittel der Einwohner der Gemeinde Titz ist im Hauptort Titz beheimatet. Der Hauptort Titz liegt im Zentrum des Gemeindegebietes und eignet sich besonders durch die vorhandene soziale Infrastruktur als Wohnstandort. Die Gemeinde Titz plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 im Hauptort Titz, um die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland bedienen zu können. Es besteht eine gute verkehrstechnische Anbindung über die Landstraßen L 226 und 241 in Richtung Bundesau-tobahnen A 44 und A 61.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 05.10.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.03.2018 - 23.04.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 13.08.2020 - 14.09.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.10.2021 - 10.11.2021, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 19.01.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.02.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB

Frühzeitige Beteiligung

Offenlage

Rechtskräftiger Plan