In der Ortslage Hompesch wurden im April 2018 sowie im Februar 2019 insgesamt vier Potenzialflächen auf ihre Einbeziehbarkeit in den nach § 34 Abs. 4 BauGB festgelegten Innenbereich hin überprüft. Während für die an der Müntzer Straße im Osten der Ortslage gelegene Prüffläche 1, die an der Boslarer Straße/Müntzer Straße gelegene Prüffläche 3 sowie die an der Hottorfer Straße gelegene Prüffläche 4 eine Anwendbarkeit der Innenbereichssatzungen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1-3 BauGB nicht vorlag, wurde eine Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die am Südwesten des Ortsrandes gelegene Prüffläche 2 bejaht. Die Fläche 2 befindet sich im rückwärtigen Bereich der Boslarer Straße und stellt sich als ehemaliger Parkplatz dar, der zurückgebaut worden ist. Die Gemeinde beabsichtigt, diese Fläche zu Siedlungszwecken zu reaktivieren. Die Fläche grenzt an den durch eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB festgelegten Innenbereich an und erfährt eine Prägung aufgrund der angrenzenden Wohn- und Gewerbenutzungen. Zu nennen sind hier vor allem die im Süden angrenzenden Wohn- und Betriebsgebäude, die durch die Innenbereichssatzung erfasst werden, sowie die geringe Flächengröße. Eine entsprechende Prägung der Fläche wurde zusätzlich durch die Kreisverwaltung Düren bestätigt.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung der Eigenentwicklung der Ortslage Hompesch. Im Zuge der Ergänzungssatzung soll die verfahrensgegenständliche Fläche gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den Innenbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hompesch einbezogen werden.