Landgemeinde Titz

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Flächennutzungsplan 21

Der Geltungsbereich der 21. Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch Gebäude des Sportplatzes (Umkleiden), im Westen durch Wohnbebauung, im
Osten durch einen Sportplatz als Rasenplatz und im Süden durch gewerbliche Bebauung.
Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 0,78 ha.

Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 beschlossen, einen Bebauungsplan
für das Gebiet „Nahversorgung Gemeinde Titz, Ortslage Rödingen“ aufzustellen.
Konkreter Anlass ist die Ansiedlung eines kleinflächigen Einzelhandel-Marktes mit Café.
Zur Realisierung dieses Vorhabens ist Baurecht erforderlich. Das Baurecht soll über die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden. Dieser
Bebauungsplan wäre nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, der dort eine Sportanlage
darstellt, so dass der Flächennutzungsplan parallel zu der Bebauungsplanaufstellung geändert
wird.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 31.01.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.02.2019 - 12.03.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 15.04.2019 - 20.05.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.02.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge