Der Rat der Stadt Hamm hat am 15.12.2020 beschlossen, die 6. Änderung des Landschafts-planes Hamm-West gem. § 20 des LNatSchG NRW durchzuführen. Der Suchraum befindet sich zwischen der Bundesautobahn im Westen, der Kamener Straße im Süden und im Grenzbereich zwischen den Bezirken Herringen und Pelkum und bezieht sich hauptsächlich auf die dort befindlichen Wälder. Die sogenannte Sandbochumer Heide stellt hier zusammen mit den angrenzenden naturnahen Wäldern den größten Waldkomplex auf Hammer Stadtgebiet dar. Die Waldkomplexe, denen eine entsprechend hohe ökologische Wertigkeit und Schutzwürdigkeit zuzusprechen ist, sollen nach § 23 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt werden.
Gem. § 48 LNatSchG NRW gilt ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung die Einstweilige Sicherstellung und ein Veränderungsverbot.