Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 652 ‒ Putschenheide – soll eine gärtnerische Nutzung der Flächen durch Privatpersonen ermöglicht werden. Diese Nutzung kann nur solange zulässig sein, bis die Flächen im Falle einer Reaktivierung der ehemaligen Bahntrasse für einen möglichen Bahnhaltepunkt genutzt werden sollen. Dies wird im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt.
Zulässig sollen innerhalb dieser Grünflächen auch Gartenlauben sein, die nach der Landesbauordnung NRW genehmigungsfrei und ihrer Größe und Ausstattung nach nicht für eine Dauerwohnnutzung geeignet sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass durch die Zweckbestimmung private Grünfläche „Gärten“ mit den zugelassenen Gartenlauben die überwiegende Prägung der Fläche als Grünfläche gegeben ist und gleichzeitig eine gärtnerische Nutzung ermöglicht wird. Lauben, die den Anforderungen der Festsetzungen nicht entsprechen, müssen auf das zulässige Maß zurückgebaut werden.