465 - Schloss Hardenberg - (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 08.10.2019 den Beschluss über Sanierung der Schlossanlage
Hardenberg in Velbert-Neviges und über das Nutzungskonzept Schloss Hardenberg gefasst. Die Sanierung des
Schlosses und die Revitalisierung der Schlossanlage sind auch Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes für Velbert-Neviges, das der Rat am 09.07.2019 beschlossen hat. Das Schlossensemble aus Vorburg, Mühle und Schloss soll in den nächsten Jahren umfangreich saniert und zum Erlebniszentrum mit den Themenschwerpunkten Natur und Umwelt entwickelt werden. Im Zuge dessen wird auch die umgebende Gartenanlage neugestaltet und thematisch angereichert. Die Außenanlagen haben sich im Lauf der Zeit immer wieder stark verändert. War die Schlossanlage  in ihren Anfängen hauptsächlich von großen Wasserflächen umgeben, zeigt sich heute eine topographisch stark überprägte kleinteilige Landschaft, der eine räumliche Klarheit fehlt. Um die Anlage wieder attraktiver zu machen muss die Zonierung des Geländes geklärt werden. Das Schlossensemble als historischer Kern der Anlage soll durch einen verbindenden Schlossplatz wieder stärker herausgearbeitet werden. Das Schlossensemble verbindet die Bereiche der bewaldeten Hänge und der offenen, vom Bach geprägten Tallandschaft und soll die Verknüpfung mit der umgebenden Landschaft stärken. Ein neuer Rundweg soll die Anlage in Nord-Südrichtung erschließen und in seiner Verlängerung die Verbindung in Richtung Mariendom und Ortszentrum schaffen. Kleinere Erlebnispfade über den Hügel und am Wasser sorgen für spannende Routen entlang der unterschiedlichen Nutzungen. Der Bebauungsplan Nr. 465 – Schloss Hardenberg – umfasst in seinem Geltungsbereich die Schlossanlage mit Herrenhaus, Vorburg und Mühlengebäude sowie die Flächen der Außenanlagen und der Umgebung mit Freiflächen und Bebauungen innerhalb des Denkmalbereichs Neviges.

Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung der Freiflächen für die geplante Zonierung und Vernetzung der Außenanlagen. Gesteuert werden sollen auch die möglichen baulichen Nutzungen innerhalb des Bereiches, sowohl der denkmalgeschützten Gebäude der Schlossanlage als auch der weiteren Gebäude in der Umgebung, beispielsweise für ergänzende gastronomische Nutzungen.

 

 

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