126.01 – Steinbrink/ Nierenhofer Straße – (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Das Plangebiet befindet sich im Norden von Velbert-Langenberg in Nierenhof nahe der S-Bahn-Haltestelle Nierenhof. Der Geltungsbereich des  Plangebietes umfasst mit einer Größe von ca. 9,4 ha den derzeit regelungsbedürftigen Bereich innerhalb der bestehenden Bebauungspläne Nr. 126 - Steinbrink - und 126 - Steinbrink - 1. Änderung. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126.01 - Steinbrink/ Nierenhofer Straße - sind die Absichten einer seit 1977 in Velbert-Nierenhof ansässigen Firma bauliche Veränderung am Standort vorzunehmen. Diese ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Ziel des Unternehmens ist es, den Standort am Steinbrink langfristig zu erhalten und zukunftsfähig aufzustellen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, der das gesamte Gewerbegebiet überplant, sollen Fragen zum Immissionsschutz, zur Gebäudehöhe und der überbaubaren Fläche geklärt und Festsetzungen zur Dachbegrünung entsprechend der Vorgaben zu einer klimaangepassten Bebauung getroffen werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126.01 - Steinbrink/ Nierenhofer Straße - wird für eine kleine Teilfläche von etwa 0,3 ha eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich. Die 12. Änderung des FNP wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126.01 - Steinbrink / Nierenhofer Straße - durchgeführt.

Stadtplanausschnitt

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren


Anhänge

Plandarstellung

Protokolle

Bekanntmachungen