Die Flächen befinden sich in Neviges am Schanzenweg im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 444 – Schanzenweg – aus dem Jahr 1983 und sind ca. 3,5 ha groß.
Der Bebauungsplan setzt derzeit 2,7 ha davon als Kleingartenanlage mit Vereinshaus fest und weitere Flächen als Spielplatz und als Parkplatz. Die Kleingartenanlage wurde nie realisiert und die Flächen werden weiterhin für Landwirtschaft genutzt.
Teile der Spielplatzflächen wurden angelegt. Die vorhandene Grabelandfläche befindet sich in einer festgesetzten Waldfläche und ist mit dem aktuellen Planungsrecht nicht vereinbar.
Daher sollen mit der Änderung des Bebauungsplans die vorhandene Grabelandfläche legalisiert und die landwirtschaftlichen Flächen gesichert werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP 2020) stellt die Flächen überwiegend als Dauerkleingärten dar. Die Grabelandfläche ist als Waldfläche dargestellt.
Die Änderung des Bebauungsplans kann daher nicht aus dem FNP entwickelt werden, so dass parallel die 13. Änderung des FNP gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich ist.