Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Leinenweg-Ost“ verfolgt die Stadt Verl das Ziel, die anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu befriedigen und hierfür eine derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Fläche im Anschluss an den bestehenden Siedlungsraum für eine wohnbauliche Nutzung zu mobilisieren. Durch die Planung werden die Fläche und ihre Erschließung planungsrechtlich gesichert. Zudem wird eine verträgliche Einbindung in den Ortsrand hergestellt. Übergeordnetes Planungsziel und städtebauliches Leitbild ist die Entwicklung eines regionaltypischen familienbezogenen Wohngebietes zur Deckung des kurz- und mittelfristigen örtlichen Wohnraumbedarfs, welches überwiegend mit Baukörpern in ortsüblicher Architektur maßvoll verdichtet werden soll.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 umfasst die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 16, Flurstücke 5, 790, 791, 1148, 1149, 2592 tlw., 2826 tlw., 2846, 3166, 3167 tlw., 3351, 3352, 3459, 3472, 3473 und 3474 sowie Flur 17, Flurstück 911 tlw. Die etwa 6,5 ha große Fläche liegt am nordwestlichen Siedlungsrand Verls, zwischen bestehender Wohnbebauung im Osten und Süden sowie gewerblicher Nutzung im Westen. Nach Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Das Plangebiet wird im Norden durch eine Hofstelle und den Lerchenweg, im Osten durch den Siedlungsrand am Rebhuhnweg, im Süden durch den Bonhoefferweg und um Westen durch den Leinenweg begrenzt.