48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächennutzungsplan)

Das vorgesehene Grundstück Gemarkung Verl, Flur 18, Flurstück 438 (teilweise) wird im gültigen Flächennutzungsplan im Westen als Grünfläche (Friedhof) und als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt, darüber hinaus besteht ein Landschaftsschutzgebiet.

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Verl hat das Ziel, auf dem in der Anlage rot umrandeten Grundstück Gemarkung Verl, Flur 18, Flurstück 438 auf dem westlichen Teil eine Wohnbaufläche und im östlichen Teil eine Fläche für Gemeinbedarf (sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, hier: Alteneinrichtung) darzustellen.

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