51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Flächennutzungsplan)

Planungsanlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Baseballanlage.

Die bisherige Baseballanlage befindet sich im Nordosten von Verl am Schmiedestrang. Eine Ertüchtigung und Erweiterung dieser Anlage am jetzigen Standort ist nicht mehr möglich. Um den erfolgreichen Verl/Gütersloh Yaks e. V. eine sportliche Perspektive mit dem Ziel des Aufstiegs in die nächsthöhere Spielklasse zu bieten, ist es daher das Ziel der Stadt Verl, einen anderen Standort planungsrechtlich für die Nutzung einer Baseballanlage vorzubereiten. Im Rahmen einer Standortanalyse wurde das vorliegende Änderungsgebiet als eine zu diesem Zweck geeignete Fläche empfohlen.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Verl ist der Bereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Errichtung einer Baseballanlage ist der Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass der o. g. Bereich als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Baseballanlage dargestellt wird. Das hauptsächliche Ziel der Planung liegt in der langfristigen Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit in der Stadt Verl.

Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Grundstücke Gemarkung Bornholte, Flur 21, Flurstücke 51 (tlw.), 58 und 59 (tlw.). Die derzeit größtenteils als Ackerland genutzte Fläche hat eine Größe von ungefähr 2,8 ha. 

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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