Der westlich des Geltungsbereich gelegene Wohnsiedlungsbereich sowie die angrenzende ehemalige Hofstelle werden über eine kürzlich endausgebaute Sticherschließung, die auf die Thaddäusstraße aufmündet, erschlossen. Im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung sollen nunmehr die für den erfolgten Endausbau benötigten Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich werden östlich der Verkehrsfläche weitere Baumöglichkeiten geschaffen. Durch die Sicherung eines Abzweigs in Richtung Osten wird zudem die Voraussetzung für eine potenzielle Hinterliegerbebauung geschaffen.
Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 (a) BauGB durchgeführt.