Im Rahmen der vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 "Brummelweg" soll ein bisher nicht dargestellter aber bereits im Jahre 2011 ausgebauter Stichweg im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 9 (1) Abs. 11 BauGB festgesetzt werden. Durch das Verfahren wird der Bebauungsplan an den tatsächlich vorliegenden Straßenverlauf angepasst.
Der ungefähr 200m² große Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Verl, Flur 17, Flurstück 1124.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Es wird unter anderem von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.