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Stadtplanung in der Stadt Waltrop

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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan - Stufe 4 (2023/2024)

Aktualisierung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) der Stadt Waltrop

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei infrastrukturellen und anderen Planungen berücksichtigt sowie Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In der nun durchgeführten vierten Stufe der Lärmaktionsplanung wurde der Lärmaktionsplan der Stadt Waltrop aus 2019 aktualisiert. Es wurden die von starkem Lärm betroffenen Einwohnerzahlen ermittelt, Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet, der Umsetzungsstand der zuletzt beschriebenen Maßnahmen überprüft und ruhige Gebiete benannt, die vor einer zunehmenden Verlärmung geschützt werden sollen. Für die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes ist die Stadt Waltrop zuständig, die konkrete Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen obliegt jedoch nicht allein der Kommune, sondern auch beispielsweise dem Straßenbaulastträger. Da in Waltrop ausschließlich Landesstraßen gemäß der Lärmkartierung betroffen sind, ist hier insbesondere Straßen NRW als Straßenbaulastträger gefragt. Die in der Lärmaktionsplanung erarbeiteten Maßnahmen beziehen sich jedoch räumlich nicht nur auf die von Verkehrslärm stark betroffenen Gebiete. Bei der Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Stadt Waltrop wirkte die Öffentlichkeit im Rahmen der zwei durchgeführten Beteiligungsstufen mit. Die Öffentlichkeit konnte unter anderem über das Online-Landesportal „Beteiligung.NRW“ – ähnlich eines `Mängelmelders` – Anregungen zum Thema Lärm auf einer Karte zu verorten:

1. Beteiligungsstufe: Link Beteiligungsportal

2. Beteiligungsstufe: Link Beteiligungsportal

Im Fachausschuss „Umwelt, Klima, Mobilität“ am 12. Juni 2024 wurden die Abwägungsvorschläge sowie der finale Lärmaktionsplan mit seinen Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt. Der Lärmaktionsplan der Stadt Waltrop wird vorausscihtlich am 27. Juni 2024 vom Rat der Stadt Waltrop beschlossen (einsehbar unter: Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Waltrop) Gemäß den gesetzlichen Vorgaben besteht eine verbindliche Berichtspflicht des fertigen aktualisierten Lärmaktionsplanes bis spätestens zum 18.07.2024, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

 

Laermkartierung Stufe 4 (24h) Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Lea Depenbrock, Telefon: +49 2309 930-301, E-Mail: lea.depenbrock@waltrop.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2023 - 31.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.12.2023 - 31.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 10.04.2024 - 10.05.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge