Titelgrafik

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.42 "Eichelhäherweg / Dohlenweg" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Neuordnung einer überbaubaren Fläche und deren Erschließung am Dohlenweg soll der Bebauungsplan Nr. 2.42 für das Gebiet "Eichelhäherweg/Dohlenweg" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang soll der hier ausgewiesene öffentliche Kinderspielplatz aufgegeben werden. Die Planaufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan
Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 08.11.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.01.2013 - 13.02.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.03.2017 - 12.04.2017, Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.07.2017 - 24.07.2017, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • 14.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.10.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

Was ist ...

 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

Behörden
 Behördenportal  (Passwort erforderlich)


Service-Navigation