
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
8.48 / 1. Änderung "Erholungszentrum Hörster Heide" im Stadtteil Milte
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Ratsbeschluss vom 20.12.1983 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.48 mit dem Ziel einer Erhöhung der Zahl der Wochenendhäuser im Plangebiet wird aufgehoben, da der Zweck der Aufstellung entfallen ist.
Stattdessen wurde am13.02.2014 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 8.48 einer 1. Änderung zu unterziehen.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 03.05.2017 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


















Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 13.02.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.03.2017 - 07.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 16.07.2018 - 17.08.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 15.10.2018 - 29.10.2018, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 14.12.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Bebauungsplan Nr. 8.48 / 1. Änderung "Erholungszentrum Hörster Heide"
Bebauungsplan Nr. 8.48 / 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 8.48 / 1. Änderung "Erholungszentrum Hörster Heide"
- Zusammenfassende Erklärung
- Begründung
- Gutachten