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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

9.01 "Gewerbegebiet Düpmann westlich Hoetmar" im Stadtteil Hoetmar

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Erweiterung des Unternehmens in der Bauerschaft Holtrup soll der Bebauungsplan Nr. 9.01 für das „Gewerbegebiet Düpmann westlich Hoetmar“ nach § 2 Abs. 1 BauGB mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 12.05.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.11.2016 - 09.12.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 29.06.2020 - 31.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.01.2021 - 24.01.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 12.07.2021 - 15.08.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 17.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.02.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

Was ist ...

 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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