
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Bebauungsplan 2.45 / 1. Änderung „Westlich Friedhof Warendorf“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Gegenstand der Änderung sind folgende zwei Anpassungen:
• Durch die Festsetzung von Höhenpunkten, die der der Bauleitplanung nachgelagerten Straßenendausbauplanung entstammen, soll gewährleistet werden, dass sich die Gebäudehöhen nach der Höhe der Straßenendausbaus richten. Somit wird sichergestellt, dass zukünftige Bauherren die planerisch zulässige Gebäudehöhe (diese bleibt gegenüber dem Ursprungsplan 2.45 unverändert) einhalten bzw. in vollem Umfang ausschöpfen können.
• Um den künftigen Bauherren eine bessere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen, soll ein Baufeld im Planbereich WA3 (im direkten Grenzbereich zum Friedhof) bis auf einen Abstand von 3m an die Erschließungsstraße herangeschoben werden. Die Baufeldtiefe von 13m selber wird beibehalten.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.




Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 07.07.2016, Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss
- 01.08.2016 - 02.09.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 17.10.2016 - 18.11.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 22.12.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Begründung und Gutachten des urspr. BPlans Nr. 2.45
- Begründung
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2.45 - Artenschutz
Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 2.45 - Schallgutachten
Schallgutachten - Bodengutachten
Bodengutachten
- Begründung