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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3.04 / 1. Änderung "Groneweg/Weidbrake" im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Bebauungsplan Nr. 3.04 für das Gebiet „Groneweg/Weidbrake“ wird in einem Teilbereich im Verfahren gem. § 13 a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren überarbeitet. Mit der Aufstellung wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Gebäude baurechtlich abzusichern und zeitgemäße Erweiterungs- oder Nachverdichtungsoptionen zu ermöglichen.

Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 07.02.2017 im Maßstab 1: 2.500 dargestellt.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 30.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.12.2017 - 31.01.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.07.2018 - 17.08.2018, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 11.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.01.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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