
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3.04 / 1. Änderung "Groneweg/Weidbrake" im Stadtteil Freckenhorst
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Bebauungsplan Nr. 3.04 für das Gebiet „Groneweg/Weidbrake“ wird in einem Teilbereich im Verfahren gem. § 13 a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren überarbeitet. Mit der Aufstellung wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Gebäude baurechtlich abzusichern und zeitgemäße Erweiterungs- oder Nachverdichtungsoptionen zu ermöglichen.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 07.02.2017 im Maßstab 1: 2.500 dargestellt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


















Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 30.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.12.2017 - 31.01.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.07.2018 - 17.08.2018, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 11.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.01.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Gutachten