
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.26 ist es, die teilweise eingerückte Baugrenze entlang der nördlich des Plangebietes liegenden Kleistraße zu begradigen. Dadurch wird der Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Baugrenze von derzeit 6,00 m auf 3,00 m zu reduziert. Somit ist eine Bebaubarkeit der Grundstücke entsprechend der vorhandenen Bebauung möglich. Im Zuge der Änderung wurde auch eine Begrenzung der Baukubatur durch Festsetzung einer Traufhöhe von 6,60 m notwendig. Das Änderungsverfahren ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt worden.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


















Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 12.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 23.07.2018 - 24.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
- 15.03.2019 - 14.04.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.07.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.09.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- 3.26 westlich der Westkirchener Str. zw. Kleistr. und Dr.-Sandforth-Str.
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Gutachten