
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1.04 zwischen Dreibrückenstr. und Flurstr. im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung. Hinweis: Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden alle Bebauungspläne (die Plandarstellung) lediglich mit Rechtkraftdatum erfasst. Jüngere Planungsverfahren umfassen auch die vorangegangenen Verfahrensschritte sowie zusätzliche Detailinformationen.


Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 1.04
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 28.07.1976, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 1.04 / 1. vereinf. Änderung zwischen Dreibrückenstr. und Flurstr.
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung