
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1.21 zwischen Fürstenbergstr. und der Straße Stadthagen im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Hauptziel der Planung ist es, die im rechtverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1.22 für das Gebiet beiderseits der Milter Straße zwischen Nordumgehung B64 (neu: Stadtstraße Nord) und Emstal im Bereich zwischen Fürstenbergstraße und der Straße Stadthagen die öffentlichen Verkehrsflächen zu reduzieren und für die dort entstandene sowie mögliche Wohnbebauung eine Anpassung u. a. in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise zu ermöglichen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


















Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 19.03.2007 - 13.04.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 22.03.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.10.2007 - 03.12.2007, Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 13.03.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.03.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Begründung einschließlich Umweltbericht
Begründung
- Begründung einschließlich Umweltbericht
- Daten