
Aktuelle Satzung
Gestaltungssatzung "Hörster Heide" (ersetzt durch 8.48 / 1. Änderung) im Stadtteil Milte
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung vom 17.02.1994 die Gestaltungssatzung für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8.48 "Erholungszentrum Hörster Heide" beschlossen.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


















Geltungsbereich Gestaltungssatzung Hörster Heide
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 17.02.1994, Satzungsbeschluss gem. §§ 4 (1) und 28 (1) GO NRW
- 18.03.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Gestaltungssatzung