
Aktuelle Satzung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die Gestaltungssatzung der Stadt Warendorf gilt für den gesamten Bereich der historischen Altstadt Warendorfs einschließlich des Wilhelmsplatzes sowie der Brede und der Wallpromenade mit den angrenzenden Grundstücken.
Da der historische Stadtkern Warendorfs zugleich Geschäftszentrum der Stadt ist, gehören Umbauten, Renovierungen oder Erneuerungen des Hausbestandes zum alltäglichen Geschehen. Diese notwendigen Veränderungen sollen jedoch so vorgenommen werden, dass die altstädtischen Bauten, Straßen und Plätze von städtebaulicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung sowie die Baudenkmäler keine Beeinträchtigung erfahren. Solche möglichen Beeinträchtigungen lassen sich am ehesten vermeiden, wenn sich die Gestaltung insbesondere von Neu- und Umbauten an Gestaltungsprinzipien und -elementen des historischen Hausbestandes und den Straßen- und Platzbildern der engeren Umgebung orientiert.
In der rechten Spalte unter Plandetails können Sie sich die komplette Gestaltungssatzung ansehen und ggf. als PDF downloaden












Ansprechperson
- Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 08.06.2019, Rechtskraft gem. § 7 (4) GO NRW
Anhänge
- PDF Gestaltungssatzung 1. Änderung