
Aktuelle Satzung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hat der Rat der Stadt Warendorf am 10.10.2019 für den im Übersichtsplan dargestellten Bereich den Erlass einer besondere Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen. Die Satzung ist am 18.10.2019 im Amtsblatt bekannt gemacht worden.
Aufgrund der integrierten Lage, der guten Anbindung an umliegende Infrastrukturen und dem Streben nach Innenentwicklung, wird das Ziel verfolgt, diese beiden Blockinnenbereiche langfristig einer Entwicklung zuzuführen. Diese Flächenpotenziale können jedoch nur dann ausgeschöpft werden, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Im Bestand weist die Lütke-Kleistraße teilweise eine Breite von unter 3,0 m auf, so dass hierüber aktuell keine Erschließung möglich ist. Um dies perspektivisch zu ändern und somit auch die Voraussetzungen für mögliche Nachverdichtungen nördlich und/oder südlich der Lütke-Kleistraße zu schaffen, sollen die zusätzlich benötigten, angrenzenden Flächen sukzessiv erworben werden.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.










Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 19.10.2019, Rechtskraft gem. § 7 (4) GO NRW