
Aktuelle Satzung
Erhaltungssatzung für Gebäude in der Altstadt im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Altstadtbereich der Stadt Warendorf wird in seinem historisch gewachsenen Stadtgrundriss und Gesamterscheinungsbild durch Straßenzüge, Platzbildungen und von Einzelbauten sowie Gebäudegruppen mit zum überwiegenden Teil schützenswerter Bausubstanz geprägt. Durch diese Erhaltungssatzung soll die Rechtsgrundlage zum Schutz bzw. zur Erhaltung baulicher Anlagen geschaffen werden, die das Straßen- und Ortsbild prägen oder die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind.


Übersichtsplan
Ansprechperson
- Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 14.03.2008,
Anhänge
- Satzung