
Aktuelle Satzung
Sanierungsgebiet historischer Stadtkern im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
In dem historischen Stadtkern von Warendorf sollen Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch
durchgeführt werden. Das Sanierungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4
Baugesetzbuch und unter Ausschluss der Vorschriften des § 144 Abs. 2, die die Genehmigungspflicht von
Grundstücksverkäufen und Grundbuchvorgängen betreffen, durchgeführt.
durchgeführt werden. Das Sanierungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4
Baugesetzbuch und unter Ausschluss der Vorschriften des § 144 Abs. 2, die die Genehmigungspflicht von
Grundstücksverkäufen und Grundbuchvorgängen betreffen, durchgeführt.


















Übersichtsplan
Ansprechperson
- Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 14.12.2000, Ratsbeschluss
Anhänge
- Satzung mit Plan