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Bebauungsplan in Bearbeitung

2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Stadt Warendorf liegt ein Antrag aus Februar 2020 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung  eines großflächigen Lebensmitteldiscounters an der Wilhelm- und Bahnhofstraße vor. Der Bereich liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Warendorf; damit entspricht die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an dieser Stelle der Zielsetzung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2018 (vgl. Vorlage Nr. 2781/2018/1).

Der im Norden des Plangebietes bestehende Gebäudekomplex mit zwei kleineren Ladenlokalen und einer vorgelagerten Stellplatzfläche soll abgebrochen werden. Entsprechend den Entwicklungsabsichten des Vorhabenträgers wird für diesen Bereich sowie für den brachliegenden Grundstücksteil an der Bahnhofstraße die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m² angestrebt. Das Vorhaben ist nach den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 2.09 „zwischen August-Wessing-Damm, Wilhelmstr. Bahnhofstr und Barentiner Str.“ sowie Nr. 2.09 / 1. Änderung nicht zulässig. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters geschaffen werden. Das im Südosten vorhandene Bestandsgebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätzen ist von dem Vorhaben nicht betroffen und soll im Bestand erhalten und planungsrechtlich abgesichert bleiben.

Zudem soll zur Verbesserung der angespannten Parkplatzsituation im Bereich des Bahnhofes auf dem Park+Ride-Platz ein Parkhaus errichtet werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2.12 aus dem Jahr 2000 setzt für diesen Bereich ein Parkdeck fest. Der heutige Bedarf an Stellplätzen kann im Rahmen der seinerzeit beschlossenen Festsetzungen nicht gedeckt werden. Daher sollen die Festsetzungen an die heutigen Anforderungen angepasst werden.

Das rund 1,1 Hektar große Plangebiet umfasst die Flurstücke 628, 629, 1036, 1106, 1006 sowie Teile des Flurstücks 1122 in der Flur 12, Gemarkung Warendorf. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan vom 24.02.2023 zu entnehmen.

 

Alle hier gezeigten Bauleitpläne/Unterlagen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
  • Herr Nathanael Stolte, Telefon: 02581-541625, E-Mail: nathanael.stolte@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 04.07.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.09.2024 - 27.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

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Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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