Bebauungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.36 „Östlich Everwordschule“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Die Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 3.36 sind im Übersichtsplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:2.500 dargestellt. Das rund 4,4 Hektar große Plangebiet umfasst die Flurstücke 558, 1592, 1671, 1678 - 1680, 1692, 1697, 1727, 1728 sowie teilweise die Flurstücke 1335 und 1690 in Flur 5 und teilweise das Flurstück 196 in Flur 4 in der Gemarkung Freckenhorst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der planungsrechtliche Rahmen für eine Neugliederung des Bereichs östlich der Everwordschule in Freckenhorst geschaffen werden. Neben dem Neubau der Schul- und Vereinssporthalle, sollen eine Kindertageseinrichtung, eine Rettungswache sowie Optionsflächen für sportliche Nutzung auf der städtischen Fläche ermöglicht werden.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 28.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.06.2020 - 29.06.2020, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
- 07.11.2022 - 06.12.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.12.2023 - 07.01.2024, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 3.32 "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld"
- 3.07 Am Wörden