
Bebauungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.36 „Östlich Everwordschule“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Die Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 3.36 sind im Übersichtsplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:2.500 dargestellt. Das rund 4,4 Hektar große Plangebiet umfasst die Flurstücke 558, 1592, 1671, 1678 - 1680, 1692, 1697, 1727, 1728 sowie teilweise die Flurstücke 1335 und 1690 in Flur 5 und teilweise das Flurstück 196 in Flur 4 in der Gemarkung Freckenhorst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der planungsrechtliche Rahmen für eine Neugliederung des Bereichs östlich der Everwordschule in Freckenhorst geschaffen werden. Neben dem Neubau der Schul- und Vereinssporthalle, sollen eine Kindertageseinrichtung, eine Rettungswache sowie Optionsflächen für sportliche Nutzung auf der städtischen Fläche ermöglicht werden.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.

hier: Zweite erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 31.03.2025 - 30.04.2025
Seitens der Stadt Warendorf besteht für die Flächen im Bereich der bestehenden Everwordschule die Zielsetzung die heutigen Flächen des Sportplatzes sowie der Schwimmhalle östlich der Schule städtebaulich neu zu ordnen und umzunutzen. Dort sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Sporthalle, einer Kindertagesstätte, einer Rettungswache und Optionsflächen für sportliche Nutzungen geschaffen werden. Der genannte Verfahrensschritt folgt auf die erste erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, welche im Dezember 2023 / Januar 2024 durchgeführt wurde. Durch die Berücksichtigung der angepassten Erschließungsplanung und der eingegangenen Stellungnahmen wurden der Planentwurf, seine Begründung in Teilen geändert bzw. ergänzt. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen ist eine zweite erneute Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Planstand zum Zeitpunkt der ersten erneuten Veröffentlichung bestehen in der Überarbeitung der Erschließungsplanung und den dadurch entstehenden geänderten Flächenzuschnitten der Verkehrsfläche und den angrenzenden Gemeinbedarfsflächen. Ebenfalls wird die Verkehrsfläche „Platz“ in die Gemeinbedarfsfläche der Schule integriert. Im südlichen Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt um Ersatzstellplätze, die als Stellplatznachweis für die angrenzende Bebauung dienen, zu schaffen.
Die Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben.
Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt 61 – Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).
Im Rahmen der Beteiligung sind umweltbezogene Daten in Form der Planbegründung, zweier Artenschutzprüfungen, einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls, eines Schallgutachten, eines Überflutungsgutachten und eines Verkehrsgutachten im Amt 61 verfügbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Übersichtsplan
Ansprechperson
- Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 28.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.06.2020 - 29.06.2020, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
- 07.11.2022 - 06.12.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.12.2023 - 07.01.2024, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 31.03.2025 - 30.04.2025, Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 31.03.2025 - 30.04.2025, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 3.32 "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld"
- 3.07 Am Wörden
Anhänge
- Zweite erneute Veröffentlichung (31.03. bis 30.04.2025)