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Bebauungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung

2.51 "Kleingarten Fischerstraße" im Stadtteil Warendorf

Öffentlichkeitsbeteiligung

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf (Delegation gem. § 60 Abs. 2 GO NRW) hat in seiner Sitzung am 22.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.51 „Dauerkleingartenanlage Fischerstraße“ im Verfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB beschlossen. 

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Änderung des Titels von "Dauerkleingartenanlage Fischerstraße" zu "Grabeland Fischerstraße" beschlossen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Änderung des Titels von „Grabeland Fischerstraße“ zu „Kleingarten Fischerstraße" beschlossen.

Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird der Flussverlauf der heutigen Ems im innerstädtischen Bereich von Warendorf durch das Projekt „Neue Ems“ umgestaltet. Dabei werden Teile des bestehenden, jedoch derzeit planungsrechtlich nicht abgesicherten Grabelandes für die Herstellung der Sekundäraue, der Randsenke und der Wegeverlegung des Emsradweges im Norden sowie der linearen Geländemodellierung im Süden des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Östlich an das Grabeland angrenzend konnten seitens der Stadt Warendorf Flächen erworben werden, sodass die Möglichkeit besteht, die Flächen neu zu ordnen und Kleingärten planungsrechtlich abzusichern.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 Stadtentwicklung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten angezeigten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.



TexthinweisBesondere Hinweise zur aktuellen Beteiligung:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.51 \"Kleingarten Fischerstraße\"
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 01.07.2024 - 04.08.2024


Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Änderung des Titels von „Grabeland Fischerstraße“ zu „Kleingarten Fischerstraße“, die Änderung des Geltungsbereiches und den Bebauungsplanentwurf Nr. 2.51 mit dem dazugehörigen Begründungstext samt Umweltbericht angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird der Flussverlauf der heutigen Ems im innerstädtischen Bereich von Warendorf durch das Projekt „Neue Ems West“ umgestaltet. Dabei werden Teile des bestehenden, jedoch derzeit planungsrechtlich nicht abgesicherten, Grabelandes für die Herstellung der Sekundäraue, der Randsenke und der Wegeverlegung des Emsradweges im Norden sowie der linearen Geländemodellierung im Süden des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Östlich an das bisherige Grabeland angrenzend konnten seitens der Stadt Warendorf zusätzliche Flächen erworben werden, sodass die Möglichkeit besteht, die Flächen neu zu ordnen und planungsrechtlich entsprechend als Kleingartenanlage zu sichern.

Die Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben.

Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt 61 – Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).

Im Rahmen der Beteiligung sind umweltbezogene Daten in Form der Planbegründung nebst Umweltbericht, Artenschutzprüfung Stufe 2 und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung öffentlich einsehbar. Darüber hinaus werden die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.



Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.06.2023 - 06.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 01.07.2024 - 04.08.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

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Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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