
Bebauungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf (Delegation gem. § 60 Abs. 2 GO NRW) hat in seiner Sitzung am 22.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.51 „Dauerkleingartenanlage Fischerstraße“ im Verfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB beschlossen.
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Änderung des Titels von "Dauerkleingartenanlage Fischerstraße" zu "Grabeland Fischerstraße" beschlossen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Änderung des Titels von „Grabeland Fischerstraße“ zu „Kleingarten Fischerstraße" beschlossen.
Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird der Flussverlauf der heutigen Ems im innerstädtischen Bereich von Warendorf durch das Projekt „Neue Ems“ umgestaltet. Dabei werden Teile des bestehenden, jedoch derzeit planungsrechtlich nicht abgesicherten Grabelandes für die Herstellung der Sekundäraue, der Randsenke und der Wegeverlegung des Emsradweges im Norden sowie der linearen Geländemodellierung im Süden des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Östlich an das Grabeland angrenzend konnten seitens der Stadt Warendorf Flächen erworben werden, sodass die Möglichkeit besteht, die Flächen neu zu ordnen und Kleingärten planungsrechtlich abzusichern.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.

hier: erneute, beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 31.03.2025 - 13.04.2025
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 die erneute, beschränkte Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 2.51 „Kleingarten Fischerstraße“ beschlossen. Der genannte Verfahrensschritt folgt auf die Veröffentlichung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, welche im Juli / August 2024 durchgeführt wurde. Durch die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und auf Grund weiterer inhaltlicher Abstimmungen mit der Oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Münster sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf wurden der Planentwurf und seine Begründung samt Umweltbericht im Vergleich zum Planstand der öffentlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geändert bzw. ergänzt. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen ist eine erneute, beschränkte Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die wesentlichen Änderungen bestehen in:
a) Festsetzung der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Altgrasstreifen“ sowie die hiermit einhergehende Anpassung der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Extensivgrünland“ (vorherige Zweckbestimmung: Extensivgrünland/Weidefläche) und der Waldfläche,
b) Anpassung der Festsetzungen Nr. C.1.1, C.1.2 und C.1.3.
sowie folgende Klarstellungen ohne Festsetzungscharakter:
c) Aktualisierung Hinweise Nrn. D.1, D.4, D.5, D.6 und D.7,
d) Ergänzung Hinweis Nr. D.8 zur „Maßnahme SN 8: Entwicklung von Altgrasstreifen“.
Die Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zu den Festsetzungen und Gutachten vortragen, die gegenüber dem Entwurf zur Veröffentlichung im Juni 2024 geändert oder ergänzt wurden. Die Änderungen und Ergänzungen sind in der Planzeichnung und im Begründungstext rot markiert.
Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch im Amt 61 - Stadtplanung der Stadtverwaltung Warendorf, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).
Im Rahmen der Beteiligung sind umweltbezogene Daten in Form der Planbegründung nebst Umweltbericht, Artenschutzbeitrag öffentlich einsehbar. Darüber hinaus werden die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


















Übersichtsplan
Ansprechperson
- Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.06.2023 - 06.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 01.07.2024 - 04.08.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 31.03.2025 - 13.04.2025, Erneute, beschränkte Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 31.03.2025 - 13.04.2025, Erneute, beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Erneute, beschränkte Veröffentlichung (31.03. bis 13.04.2025)