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Bebauungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung

2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" im Stadtteil Warendorf

Öffentlichkeitsbeteiligung

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Stadt Warendorf liegt ein Antrag aus Februar 2020 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung  eines großflächigen Lebensmitteldiscounters an der Wilhelm- und Bahnhofstraße vor. Der Bereich liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Warendorf; damit entspricht die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an dieser Stelle der Zielsetzung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2018 (vgl. Vorlage Nr. 2781/2018/1).

Der im Norden des Plangebietes bestehende Gebäudekomplex mit zwei kleineren Ladenlokalen und einer vorgelagerten Stellplatzfläche soll abgebrochen werden. Entsprechend den Entwicklungsabsichten des Vorhabenträgers wird für diesen Bereich sowie für den brachliegenden Grundstücksteil an der Bahnhofstraße die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m² angestrebt. Das Vorhaben ist nach den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 2.09 „zwischen August-Wessing-Damm, Wilhelmstr. Bahnhofstr und Barentiner Str.“ sowie Nr. 2.09 / 1. Änderung nicht zulässig. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters geschaffen werden. Das im Südosten vorhandene Bestandsgebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätzen ist von dem Vorhaben nicht betroffen und soll im Bestand erhalten und planungsrechtlich abgesichert bleiben.

Zudem soll zur Verbesserung der angespannten Parkplatzsituation im Bereich des Bahnhofes auf dem Park+Ride-Platz ein Parkhaus errichtet werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2.12 aus dem Jahr 2000 setzt für diesen Bereich ein Parkdeck fest. Der heutige Bedarf an Stellplätzen kann im Rahmen der seinerzeit beschlossenen Festsetzungen nicht gedeckt werden. Daher sollen die Festsetzungen an die heutigen Anforderungen angepasst werden.

Das rund 1,1 Hektar große Plangebiet umfasst die Flurstücke 628, 629, 1036, 1106, 1006 sowie Teile des Flurstücks 1122 in der Flur 12, Gemarkung Warendorf. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan vom 24.02.2023 zu entnehmen.

 

Alle hier gezeigten Bauleitpläne/Unterlagen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.



TexthinweisBesondere Hinweise zur aktuellen Beteiligung:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße"
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 24.09.2024 - 27.10.2024


Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 2.39 „An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße“ in Warendorf beschlossen.

An der Kreuzung August-Wessing-Damm / Wilhelmstraße soll die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m² ermöglicht werden. Dazu wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel / Lebensmitteldiscounter“ festgesetzt. Das südöstlich angrenzende vorhandene Bestandsgebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätzen, welches derzeit von der Polizeiwache Warendorf genutzt wird, soll im Bestand erhalten und entsprechend planungsrechtlich abgesichert bleiben. Zur Verbesserung der Parkplatzsituation am Bahnhof soll auf dem der-zeitigen Park-and-Ride-Platz südlich der Bahnhofstraße die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses planungsrechtlich ermöglicht werden.

Die Veröffentlichung mit der Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben

Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt 61 – Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).

Im Rahmen der Beteiligung sind Daten in Form des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und des Vorentwurfes der Begründung verfügbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
  • Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 04.07.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.09.2024 - 27.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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