Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Anpassung des Flächennutzungsplanes an den Bebauungsplan Nr. 2.38 für das „Sondergebiet Einzelhandel an der Andreasstraße / Brinkstraße“ nach § 13a Abs. 2 Nr.2 Baugesetzbuch. Inhalt der Berichtigung: Umzonung einer Gemischten Baufläche in ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel- Lebensmitteldiscountmarkt“. Textliche Festsetzung: Im festgesetzten Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel- Lebensmitteldiscountmarkt“ ist ein Lebensmitteldiscountmarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.050 qm zulässig. Randsortimente dürfen insgesamt eine Verkaufsfläche von maximal 10% der Gesamtverkaufsfläche nicht überschreiten.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 2.38 Sondergebiet Einzelhandel an der Andreasstraße / Brinkstraße
Anhänge
- Plandarstellung