Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die Stadt Warendorf beabsichtigt im Ortsteil Hoetmar die Ausweisung neuer Gewerbeflächen, um die Standortsicherung und Weiterentwicklung der ortsansässigen Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Die Erforderlichkeit der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen zur Betriebssicherung und -erweiterung.
Südwestlich des neuen Gewerbegebietes ist zudem im Bereich der Stellmacherei sowie der aktuell noch vorhandenen Hofstelle eine Gemeinbedarfsfläche geplant. Hier sollen insb. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für besondere Wohnformen im Alter und entsprechende Betreuungs- und Dienstleistungsangebote geschaffen werden.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 06.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.06.2022 - 24.07.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 04.09.2023 - 05.10.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.12.2023 - 17.12.2023, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 26.03.2024, Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB
- 12.04.2024, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 4.17 Östlich Lindenstraße und Raiffeisenstraße