Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Sicherung des Gewerbestandortes Hoetmar beabsichtigt die Stadt Warendorf im Ortsteil Hoetmar westlich der Ahlener Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Weiterentwicklung der ortsansässigen Gewerbebetriebe zu schaffen. Die Erforderlichkeit der Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen zur Betriebssicherung und -erweiterung. Hierfür wird westlich der Ahlener Straße ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Ausweisung eines Gewerbegebietes auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Durch die 15. Flächennutzungsplanänderung wurde eine „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ umgewandelt werden.
Die 15. Flächennutzungsplanänderung umfasst insgesamt vier Geltungsbereiche. Hierbei handelt es sich einerseits um das Plangebiet zum Parallelverfahren des Bebauungsplanes Nr. 4.16 und andererseits um drei weitere Teilbereiche, die aufgrund einer Gewerbeflächenrücknahme erforderlich sind.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 25.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.06.2022 - 24.07.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 27.02.2023 - 28.03.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 01.09.2023, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 4.16 "Gewerbegebiet westlich Ahlener Straße"
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Planunterlagen