Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf (Delegation gem. § 60 Abs. 2 GO NRW) hat in seiner Sitzung am 22.12.2020 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Aufhebung Sondergebiet Dackmarer Esch“ im Verfahren gemäß §§ 2 ff BauGB beschlossen. Aufgrund der geplanten Verlagerung des Reit- und Fahrvereins an die Sassenberger Straße und des geplanten Rückbaus der bisherigen Reitanlagen durch den neuen Eigentümer, ist das bisherige Planungsrecht gem. der Vorabstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde aufzuheben. Die Rücknahme der Darstellung der Sonderbaufläche S4 im Flächennutzungsplan 2010 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1.45 im Bereich des Sondergebietes sind mitunter Voraussetzungen für die Ausweisung des neuen Standortes westlich der B475.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.11.2021 - 03.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.12.2022 - 15.01.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 10.06.2023, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB