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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

FNP 1980 / 100. Änderung "Zwischen Lange Wieske und Dr.-Rau-Allee" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 14.05.2009 den Beschluss gefasst, für das im Norden der Stadt gelegene ca. 3,8 Hektar große Areal zwischen Lange Wieske, Stadtstrasse Nord und Dr.-Rau-Allee den Bebauungsplan Nr. 1.19 aufzustellen. Es ist beabsichtigt, hier die Errichtung eines Altenheimes sowie eines Geschäftshauses zu ermöglichen und Flächen für den allgemeinen Wohnungsbau bereitzustellen. Der Flächennutzungsplan der Stadt soll in diesem Zusammenhang gemäß dem Vorhaben einer 100. Änderung unterzogen werden. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Einzelheiten der Flächennutzungsplan-Änderung sind den nebenstehenden "Plandetails“ zu entnehmen. Weitergehende Informationen zur Planung zeigt das Bebauungsplanverfahren "Nr. 1.19 Zwischen Lange Wieske und Dr.-Rau-Allee“.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersicht Plangebiet 100. Flächennutzungsplan-Änderung

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 14.05.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.08.2009 - 28.08.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 03.08.2009 - 28.08.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 19.08.2009, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 25.10.2010 - 24.11.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.04.2011, Feststellungsbeschluss
  • 15.07.2011, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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