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Flächennutzungsplan in Bearbeitung
FNP 2010 / 036. Änderung "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" in Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 36. Änderung „ An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" des Flächennutzungsplanes 2010 beschlossen.
Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Lebensmitteldiscounters mit 1.200 m² Verkaufsfläche geschaffen werden. Dazu soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteleinzelhandel / Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m2 VKF" ausgewiesen werden.
Der Flächennutzungsplan 2010 der Stadt Warendorf stellt das Plangebiet im Bereich des geplanten Baugrundstückes als gemischte Baufläche dar. Um das Vorhaben auf Ebene des Flächennutzungsplanes vorzubereiten, soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteleinzelhandel / Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m2 VKF" dargestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB aufgestellt.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 - Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Lebensmitteldiscounters mit 1.200 m² Verkaufsfläche geschaffen werden. Dazu soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteleinzelhandel / Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m2 VKF" ausgewiesen werden.
Der Flächennutzungsplan 2010 der Stadt Warendorf stellt das Plangebiet im Bereich des geplanten Baugrundstückes als gemischte Baufläche dar. Um das Vorhaben auf Ebene des Flächennutzungsplanes vorzubereiten, soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteleinzelhandel / Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m2 VKF" dargestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB aufgestellt.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 - Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 04.07.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB