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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

FNP 2010 / 015. Änderung "Westlich Ahlener Straße" im Stadtteil Hoetmar

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Sicherung des Gewerbestandortes Hoetmar beabsichtigt die Stadt Warendorf im Ortsteil Hoetmar westlich der Ahlener Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Weiterentwicklung der ortsansässigen Gewerbebetriebe zu schaffen. Die Erforderlichkeit der Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen zur Betriebssicherung und -erweiterung. Hierfür wird westlich der Ahlener Straße ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Ausweisung eines Gewerbegebietes auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Durch die 15. Flächennutzungsplanänderung wurde eine „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ umgewandelt werden.

Die 15. Flächennutzungsplanänderung umfasst insgesamt vier Geltungsbereiche. Hierbei handelt es sich einerseits um das Plangebiet zum Parallelverfahren des Bebauungsplanes Nr. 4.16 und andererseits um drei weitere Teilbereiche, die aufgrund einer Gewerbeflächenrücknahme erforderlich sind.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.

 


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.06.2022 - 24.07.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 27.02.2023 - 28.03.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 01.09.2023, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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