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Flächennutzungsplan in Bearbeitung

FNP 2010 / 025. Änderung "Sonderstandort August-Wessing-Damm" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 25. Änderung „Sonderstandort August-Wessing-Straße" des Flächennutzungsplanes 2010 beschlossen.

Zur Steuerung des Einzelhandels am „Sonderstandort August-Wessing-Damm“ empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes gem. § 9 Abs. 2a BauGB Nr. 2.53 „Sonderstandort August-Wessing-Damm“, in dem gemäß den Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Warendorf zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2010 stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.53 die Sondergebiete SO 7 und SO 8 dar. Textlich werden für das SO 7 und SO 8 konkrete Vorgaben zu den zulässigen Verkaufsflächen (VKF) sowie der Anzahl der zulässigen Betriebe getroffen und auch zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente vorgesehen. 

Aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf in der derzeitigen Fassung entwickelte qualifizierte Bebauungspläne würden bei Schaffung von Planungsrecht für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und infolgedessen auch den Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) widersprechen.

Auf Basis der rechtlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes empfiehlt die Verwaltung zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente am Sonderstandort „August-Wessing-Damm“ auszuschließen. Infolgedessen soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 2.53 auch der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf geändert werden.

In der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderstandort August-Wessing-Damm“ ist die Darstellung des gesamten Plangebietes als „Sondergebiet für Handelsbetriebe mit nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie für Dienstleistungsbetriebe“ geplant.

Die Sondergebiete SO7 und SO8 werden zu einem Sondergebiet SO7 zusammengefasst.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Nathanael Stolte, Telefon: 02581-541625, E-Mail: nathanael.stolte@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 21.03.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

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Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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