Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3.32 "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld" im Stadtteil Freckenhorst
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur innerörtlichen wohnbaulichen Entwicklung Freckenhorsts soll im Bereich der ehemaligen Hauptschule der Bebauungsplan Nr. 3.32 für das Gebiet "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Für das Wohnbauprojekt ist die Aufnahme in das Förderprogramm "100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen" erfolgreich beantragt worden.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 02.05.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.06.2014 - 04.07.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 05.01.2015 - 04.02.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 17.06.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 03.07.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Schallgutachten
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Bodengutachten
- Gestaltungsfibel