Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.05 Innerstädtische Hauptverkehrsstraße im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.
Hinweis:
Bis zum Stichtag 01.01.2008 wurden alle Bebauungspläne (die Plandarstellung) lediglich mit dem Rechtskraftdatum erfasst.
Jüngere Planungsverfahren umfassen auch die vorangegangenen Verfahrensschritte sowie zusätzliche Detailinformationen.
Übersicht Bebauungsplan Nr. 2.05
Ansprechperson
- Team Bauleitplanung, Telefon: 02581/54-1625, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 31.08.1990, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 2.05 / 1. Änderung "Innerstädtische Hauptverkehrsstraße"
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Gestalterische FestsetzungenAuszug aus dem Bebauungsplan Nr. 2.05 zur besseren LesbarkeitGestalterische Festsetzungen
- Textliche FestsetzungenAuszug aus dem Bebauungsplan Nr. 2.05 zur besseren LesbarkeitTextliche Festsetzungen
- Nachrichtliche HinweiseAuszug aus dem Bebauungsplan Nr. 2.05 zur besseren LesbarkeitNachrichtliche Hinweise
- Bebauungsplan Nr. 2.05 Blatt 1
2.05 Blatt 1 - Bebauungsplan Nr. 2.05 Blatt 2
2.05 Blatt 2
- Gestalterische Festsetzungen
- Begründung