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Flächennutzungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung

FNP 2010 / 036. Änderung "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" im Stadtteil Warendorf

Öffentlichkeitsbeteiligung

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 36. Änderung „ An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" des Flächennutzungsplanes 2010 beschlossen. Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Lebensmitteldiscounters mit 1.200 m² Verkaufsfläche geschaffen werden. Dazu soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteleinzelhandel / Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m2 VKF" ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan 2010 der Stadt Warendorf stellt das Plangebiet im Bereich des geplanten Baugrundstückes als gemischte Baufläche dar. Um das Vorhaben auf Ebene des Flächennutzungsplanes vorzubereiten, soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteleinzelhandel / Lebensmitteldiscounter mit max. 1.200 m² VKF" dargestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB aufgestellt.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an das Team Bauleitplanung.



TexthinweisBesondere Hinweise zur aktuellen Beteiligung:
36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße"
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 24.09.2024 - 27.10.2024


Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 „An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße“ beschlossen.

An der Kreuzung August-Wessing-Damm / Wilhelmstraße sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.39 "An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße" die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m² geschaffen werden. Das südöstlich angrenzende vorhandene Bestandsgebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätzen, welches derzeit von der Polizeiwache Warendorf genutzt wird, soll im Bestand erhalten und entsprechend planungsrechtlich abgesichert bleiben. Darüber hinaus soll zur Verbesserung der Parkplatzsituation am Bahnhof auf dem derzeitigen Park-and-Ride-Platz die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses planungsrechtlich ermöglicht werden. Hierfür wird der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2010 einer 36. Änderung, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.39 „An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße“, unterzogen.

Die Veröffentlichung mit der Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben

Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt 61 – Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).

Im Rahmen der Beteiligung sind Daten in Form des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und des Vorentwurfes der Begründung verfügbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 04.07.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.09.2024 - 27.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Parallelverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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